Versionshistorie
Neues in Version 2010.2 (01.07.2010):
Die Reformen werden im Alltag umgesetzt. Soweit sich daraus Anpassungsbedürfnisse für ‘1×1 des Familienrechts’ ergeben, werden sie in der neuen Edition umgesetzt:
So hat ‘1×1 des Familienrechts’ im Zugewinnausgleich als weiteren Stichtag den Trennungszeitpunkt erhalten, um in der Trennungszeit anfallende Vermögensminderungen festzustellen (vgl. § 1379 Abs. 1 Ziff. 1 BGB).
Auf Wunsch wurde auch im VA [neu] als Einzelberechnung die Ehezeitquotierung eingerichtet, um Auskünfte leicht kontrollieren zu können.
Daneben spiegelt ‘1×1 des Familienrechts’ wie gewohnt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und aller Rechenwerte wider.
Gemeinsam mit dem Autor wird der Deubner Verlag in der zweiten Jahreshälfte eine weiter verbesserte Version des ‘1×1 des Familienrechts’ auf einer neuen technischen Plattform publizieren. Die neue Version wird dann nicht nur auf CD-ROM, sondern auch online verfügbar sein.
Wollen Sie uns mit Ihren Anregungen helfen, ‘1×1 des Famlienrechts’ noch besser Ihren Wünschen anzupassen, oder einfach nur vorab einen ersten Blick in die neue Version werfen? Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an test@1×1-des-familienrechts.de . Sie erhalten einen Testzugang zum Online-Angebot, sobald dieses verfügbar ist.
Neues in der Version 2010.1 (01.01.2010):
Nach der Unterhaltsreform, der Neuordnung des Verfahrensrechts und des Versorgungsausgleichs sowie Änderungen im Zugewinnausgleichsrecht stehen weitere programmrelevante Rechtsänderungen an:
- die Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für das sächliche Existenzminimum und des Kindergelds, denen die zwingende Notwendigkeit einer Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2010 folgt
- die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwand
- Änderungen in der Steuerformel
- Einführung des Faktorverfahrens in der Lohnsteuerberechnung
Diese Änderungen des rechtlichen Rahmens gaben gleichzeitig Anlass zur Weiterentwicklung
- in der Abgeltungssteuer des Kapitalertrags (Günstigerprüfung auch im Lohnsteuerverfahren)
- in der Einbeziehung von Zuschlägen zum Krankenversicherungsbeitrag
Daneben spiegelt ‘1×1 des Familienrechts’ wie gewohnt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und aller Rechenwerte wider.
Neues in Version 2009.2 (01.07.2009 / 01.09.2009):
Der Unterhaltsreform folgen zum 1. September 2009 neben der Neuordnung des Verfahrensrechts zwei programmrelevante Rechtsänderungen:
Zu diesem Zeitpunkt treten das Gesetz zur Änderung des ZUGEWINNAUSGLEICHs und das Gesetz zur Strukturreform des VERSORGUNGSAUSGLEICHs in Kraft.
Angesichts der jeweils längeren Übergangszeiträume, in denen altes und neues Rechts anzuwenden sein wird, verbreitert ‚1×1 des Familienrechts’ sein Angebot entsprechend und bietet Ihnen bereits in der vorliegenden Neufassung beide Rechtslagen an.
Daneben spiegelt ‘1×1 des Familienrechts’ wie gewohnt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und aller Rechenwerte wider.
Dazu gehören:
- In der Einkommensermittlung die Änderung des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung
- In der Unterhaltsberechnung die Zuordnung von wohnwertmindernden Krediten
- Im Versorgungsausgleich der neue aktuelle Rentenwert und die Angleichungsfaktoren
- Im Zugewinnausgleich die aktuellen Indexwerte
- In der Prozesskostenhilfe die neuen Rechenwerte
Neues in Version 2009.1 (01.01.2009):
Das UÄndG v.21.12.2007 – die ‘UNTERHALTSREFORM’ – wird seit 1. Januar 2008 in der Praxis angewandt und hat zu ersten Entscheidungen des BGH geführt. ‘1×1 des Familienrechts’ spiegelt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und aller Rechenwerte wider.
Dazu gehören:
- In der Einkommensermittlung alle Änderungen im Steuerrecht (Abgeltungssteuer, Kinderfreibetrag) und Sozialversicherungsrecht (allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung).
- In der Unterhaltsberechnung erweiterte Funktionalität bei Splitting- und Realsplittingvorteil.
- Im Kindesunterhalt die neue Düsseldorfer Tabelle 2009 aufgrund eines neuen Kinderfreibetrags und eine neue Kindergeldtabelle.
- Im Versorgungsausgleich die aktuellen Rechenwerte 2009.
- Im Zugewinnausgleich die aktuellen Indexwerte.
- In der Prozesskostenhilfe die aktuellen Rechenwerte.
Neues in Version 2008.2 (01.07.2008):
Das UÄndG v.21.12.2007 – die ‘UNTERHALTSREFORM’ – wird seit 1. Januar 2008 in der Praxis angewandt. ‘1×1 des Familienrechts’ beobachtet die Entwicklung der Rechtsprechung und spiegelt den aktuellen Stand wider.
Neu hinzugekommen sind:
- Im Unterhalt für den Pflichtigen die Eingabe ‚weiteren Vorsorgeaufwands’ mit automatischer Limitierung auf 4 % des Jahresbruttos.
- Im Kindesunterhalt bei Minderjährigen die Splittung der Bedarfsbemessung: Barunterhalt eines Elternteils allein, daneben anteiliger Barunterhalt beider Elternteile für Kindergartenbeiträge (BGH XII ZR 150/05).
- Die Wahlmöglichkeit einer erweiterten Darstellung des unterhaltsrechtlichen Rechenwegs.
- Im Versorgungsausgleich die aktuellen Rechenwerte sowie die Fortgeltung der Barwerttabelle über den 30.6.2008 hinaus.
- Im Zugewinnausgleich die aktuellen Indexwerte – neu seit März 2008 auf der Basis 2005 = 100. Das mandantentaugliche Erfassungsbeiprogramm wurde weitergepflegt. Der Export an den Kunden sowie der Import der zurückgegebenen Daten kann jetzt über jedes Speichermedium, aber auch über Emailkontakt erfolgen.
- In der Prozesskostenhilfe die aktuellen Rechenwerte.
- Überdies wurde das Design der heutigen Windows-Umgebung angepasst. Dahinter verbirgt sich die technische Weiterentwicklung der Software, insbesondere ihre uneingeschränkte Tauglichkeit auch für das Betriebssystem Windows Vista von Microsoft.
Neues in Version 2008.1 (01.01.2008):
Die Unterhaltsreform tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Das Update 2008.1 von ‘1×1 des Familienrechts’ wird an die damit einhergehenden Änderungen der Tabellen, Leitlinien und Rechenwege angepasst sein und auch alle anderen aktuellen Rechenwerte des Steuer- und Sozialversicherungsrechts beinhalten.
Neues in Version 2007.2 (01.07.2007):
‘1×1 des Familienrechts’ wurde für die erwartete Unterhaltsreform umfassend aktualisiert und für Rechenzeiten ab 1.7.2007 um die Fallgestaltung zweier Gatten/Partner ergänzt. Auch wenn die Reform vorläufig scheiterte, bietet Ihnen damit die neue Edition – in der Sie den Unterhaltsrang selbst bestimmen können – eine deutliche Erweiterung unseres Leistungsangebots.
Unterhalttabellen, Leitlinien und alle anderen Rechenwerte sind dem aktuellen Rechtsstand angepasst.
Für den Fall einer herbstlichen Unterhaltsreform wollen wir Ihnen eine Aktualisierung – wenigstens als Internetupdate – zur Verfügung stellen.
Neues in Version 2007.1 (01.01.2007):
1×1 des Familienrechts bereitet sich auf die Reform des Unterhaltsrechts vor. Einige Eingabebilder werden deshalb bereits jetzt, auch in Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung des BGH, vergändert.
Der Versorgungsausgleich ist um Tenorierungsvorschläge erweitert.
Im Übrigen werden alle Rechenwerte zu Steuer, Sozialversicherung, Versorgungsausgleich, Lebenshaltungsindex aktualisiert.
Neues in Version 2006.2 (01.07.2006):
Der Deubner Verlag wird im Juli die Version 2006.2 (15. Edition) ausliefern. NEU bietet 1×1 des Familienrechts darin das Modul zur Prozesskostenhilfe an, um Raten i.S. § 115 ZPO zuverlässig bestimmen zu können.Daneben beinhaltet die aktualisierte Version die 3. VO zur Änderung der BarwertVO vom 3. Mai 2006, den neuen Gleitzonenfaktor, den aktuellen Rentenwert für das 2. Halbjahr und die Indexfortschreibung. Die Hilfe sowie einzelne Rechendarstellungen wurden, Kundenanregungen folgend, optimiert.
Neues in Version 2006.1 (01.01.2006):
Die gesetzgeberische Pause – der im neuen Jahr sicher umfangreiche Änderungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und wohl auch Unterhaltsrecht folgen werden – haben wir genutzt, um in der vorliegenden Version 2006.1 die sog. Patchworkfamilie ‘1×1 des Familienrechts’ zugänglich zu machen.
Im 1. Schritt wurde ein weiterer, allein oder anteilig neben dem Hauptverdiener unterhaltspflichtiger Elternteil implantiert, für den selbst noch keine eigenen Unterhaltsansprüche errechnet werden können. Insoweit wollen wir die bevorstehenden Rangänderungen des Gesetzgebers abwarten.
Daneben sind alle Rechenwerte auf den neuesten Stand gebracht. Auch die sich weiterentwickelnde Rechtsprechung des BGH ist eingebunden.
Neues in Version 2005.2 (01.07.2005):
Pünktlich zum Inkrafttreten der 4. Regelunterhaltsänderung-VO und der damit einhergehenden Änderung vieler OLG-Leitlinien wird die Version 2005.2 erscheinen, in die eingearbeitet sind:
- die Düsseldorfer Tabelle 2005
- die Berliner Tabelle 2005
- die bis Redaktionsschluss bekannt gewordenen Neufassungen der OLG-Leitlinien
- die Einführung eines nur vom Arbeitnehmer geschuldeten “zusätzlichen Beitragssatzes” nach § 241 a SGB V
- die aktuellen Werte zur Indexierung und im Versorgungsausgleich
Neues in Version 2005.1 (01.01.2005):
- Neue Steuerformel des Einkommensteuergesetzes unter Beachtung des neu in Kraft tretenden Alterseinkünftegesetzes, d.h. neue Vorsorgebetrags- und Versorgungsfreibetragsberechnung
- Neue Sozialversicherungs- und Versorgungsausgleichswerte
- Anpassung der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags an das Kinder-Berücksichtigungsgesetz
- Anpassung des Versorgungsausgleichs im Bereich Zusatzversorgung an die Rechtsprechung des BGH vom 7.7.2004 (FamRZ 2004, 1474)
Neues in Version 2004.2 (01.07.2004):
- Einbeziehung des Progressionsvorbehalts in die ESt-Berechnung
- Aktualisierung der Rechenwege im Unterhaltsrecht, insbesondere:
- Einbeziehung des Betreuungsbonus
- Differenzierung prägenden und nicht prägenden Kinderunterhalts
- Differenzierung der Anteilshaftung für volljährige Kinder nach Vor-u. Gleichrang
- Eingabemöglichkeit konkreten Ehegattenbedarfs, Bedarf bei Zusammenleben
- Hinweis auf Sättigungsgrenze und Barmittelkontrolle
- Splittingvorteil: differenzierte Berechnung des Kinderunterhalts mit diesem Vorteil aus neuer Ehe des Pflichtigen, ohne diesen Vorteil zur Berechnung des Gattenunterhalts.
Neues in Version 2004.1 (01.01.2004):
- Aktualisierung aller Rechenwerte, insbesondere der Steuerformel und Sozialversicherungswerte
- In der Brutto-Netto-Berechnung Differenzierung der Eingabe nach steuer- und sozialversicherungspflichtigem Einkommen
- In der Unterhaltsberechnung gesonderter Ausweis der Fahrtkostenaufwendungen je nach Vorgabe der Leitlinie, Schaffung weiterer Einkünfte- und Ausgabenfelder, Hinterlegung weiterer Leitlinienwerte und Rechenwege
- Im Zugewinnausgleich Möglichkeit zur Sortierung der Eingabewerte nach unterschiedlichen Kriterien
- Verbesserungen des Exports, um die Ergebnisse noch nachvollziehbarer zu machen
- weiterer Ausweitung der Hilfe-Unterstützung zur noch leichteren Handhabung des Programms, MERLIN hilft Ihnen weiter
- überarbeitete Oberfläche
- Erweiterung des Leistungsumfangs bereits in der Demo-Version für 21 Tage
Neues in Version 2003.2 (01.07.2003):
Mit der neuen Version 2003.2 bieten wir Ihnen die Anpassung des Programms an den Rechtsstand 1.7.2003 an. Dies sind:
- die neue Düsseldorfer Tabelle und die Berliner Tabelle,
- die Aktualisierung aller OLG-Leitlinien,
- die neue BGH-Rechtsprechung zum Mangelfall
- im Zugewinn die Indexwerte 2000=100
- im Versorgungsausgleich die neuen Rechenwerte
Wir haben uns daneben um die fortlaufende Verbesserung von ‘1×1 des Familienrechts’ in Handhabung sowie Darstellung bemüht und Kundenanregungen aufgegriffen. Mit Taste F9 erhalten Sie eine Übersicht über die tabularischen Rechenwerte.
In Form einer PDF-Datei ist ein elektronisches Handbuch beigefügt. Neu ist eine gedruckte Fassung des Handbuchs.
Neues in Version 2003.1 (01.01.2003):
Technische Verbesserungen
- Es können mehrere Berechnungen in gleichzeitig geöffneten Fenstern parallel stattfinden (Anzahl limitiert durch die Größe des Arbeitsspeichers)
- Das Programm kann auf dem Server installiert und von dort aus auf dem Arbeitplatzrechner gestartet werden.
- Neue Möglichkeiten der Dateiverwaltung (sowohl nach Mandant als auch nach Dateinamen).
Inhaltliche Anpassungen
- In dem Bereich Einkommen sind die umfangreichen Veränderungen im Bereich der Sozialversicherung einschl. Geringverdienerneuregelung nachgetragen.
In dem Bereich Unterhalt wurden Eingabefelder geschaffen für Wohnwert und anrechenbare Einkommensteile. Die Parteienbezeichnung wurde mit Hauptverdiener (früher Mann/Vater) und Zweitverdiener (früher Frau/Mutter) neutralisiert und ist so auch den Fällen der Frau als Hauptverdiener und der Lebenspartnerschaft geöffnet. - Soweit zunächst geplant war, den Elternunterhalt als neues Berechnungsfeld anzubieten, wurde angesichts unterschiedlicher OLG-Lösungen und zahlreicher offener Revisionsverfahren zur Frage des Familienselbstbehalts davon vorläufig abgesehen.
- In dem Bereich Zugewinnausgleich hat eine Änderung der Indexwerte stattgefunden. Das Statistische Bundesamt gibt ab 2003 nur noch einen Preisindex für alle privaten Haushalte in Deutschland unter dem Namen “Verbraucherpreisindex für Deutschland” heraus. Gleichzeitig erfolgt zum Ende Februar 2003 eine Werteumstellung auf das Basisjahr 2000=100, die wir Ihnen danach über Internet anbieten können.
- In dem Bereich Versorgungsausgleich sind die Rechenwerte aktualisiert. Gleichzeitig bedingt der Wegfall der Barwertverordnung eine Reaktion, die durch eine umfassende Änderung und Anpassung an das Versorgungsausgleichs-Neuregelungsgesetz (VANG) beabsichtigt war, aber noch nicht vollzogen ist. Im Programm ist der Hinweis Glockner eingeblendet, unter dem die gewohnte Bearbeitung des Versorgungsausgleichs weiterhin möglich ist. Soweit der Gutachter oder Sie selber eigene Barwertfaktoren einführen, ist deren Eingabe im Programm seit langem zugelassen.
Neues in Version 2002.1 (01.01.2002):
Allgemein
- Währungsänderung (ausschließliche Dateneingabe in Euro, soweit Eurowerte nicht verfügbar sind, wird auf Tastendruck F10 für alle Währungsfelder eine Hilfsmaske zur DM-Eingabe geöffnet)
Versorgungsausgleich
- neue Werte Versorgungsausgleich
- Ergänzung um den schuldrechtlichen Ausgleich
Einkommen + Unterhalt
- Berücksichtigung der Riester-Rente
- Steueränderungen
- Taschenrechner zur Hilfsberechnung des Berufsaufwands (Fahraufwendungen)
- Berücksichtigung von 6 statt bisher 4 Kinder sowie evt. individuellen Mehrbedarf
Neues in Version 2001.2 (01.07.2001):
Aktualisierungen
- Düsseldorfer Tabelle
- Berliner Tabelle
- die OLG-Leitlinien
- Aktualisierung der Index- und Versorgungsausgleichsrechenwerte
Erweiterungen
- Einstieg in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (Rückrechnung)
- Individualisierung des Exports (Kanzlei- und Mandantendaten)
- Suche nach Mandantennamen
Verfeinerung der Unterhaltsberechnung bei Kindern
Bedarfseingabe 1: Tabellenbedarf für Minderjährige und privil. Volljährige
Bedarfseingabe 2: Tabellenbedarf für nicht privil. Volljährige (Studenten im Haushalt eines Elternteils)
Bedarfseingabe 3: Volljährigenbedarf (eigener Haushalt)
Neues in Version 2001.1 (01.01.2001):
Allgemein
- Mandantenbezogene Verwaltung der Berechnungen
- Organisation in Ordnern mit div. Möglichkeiten wie Kopieren, Duplizieren, Sicherungskopien
Umfassende Neuordnung des Hilfeangebots - Datenbanktreiber unabhängig von der Borland Database Engine (BDE)
Neue Rechenwerte
- Einkommensteuer 2001
- Sozialversicherung
- Versorgungsausgleich
- Lebenshaltungskostenindex
Berechnungserweiterung
- Differenzierung in der Barunterhaltspflicht Vater/Mutter/beide Eltern
Version 2000.2 (01.07.2000):
Allgemein:
- Erfassungsbogen zur Vorbereitung der Eingabe durch den Mandanten
- Export der Einzelberechnungen im Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich
Unterhalt:
- Erweiterung der Eingabemöglichkeit von Ausgaben
- Bei der Bemessung des Kinderunterhalts werden in einem früheren Programmlauf errechnete Änderungen des Vorschlags berücksichtigt
- Die Kindergeldbezugsberechtigung ist einbezogen
Versorgungsausgleich:
- aktuelle Angleichungsfaktoren
- aktuelle Rentenwerte
Zugewinnausgleich:
- Datenimport: Sie geben dem Mandanten eine Diskette und erhalten alle Zugewinnausgleichsdaten zurück
- Erweiterung des Anmerkungsfelds auf 80 Zeichen
- Zur Erleichterung der Eingabe wird das Eingabefeld ‘Zuordnung’ entsprechend der vorangegangenen Datensatzeingabe angeboten
- Auch die Tabellenansicht kann exportiert werden
- Die eingegebenen Vermögenswerte können zur Erleichterung der Korrespondenz nummeriert werden
Version 2000.1 (01.01.2000):
1. Inhaltliche Erweiterung
- Einbau des vereinfachten Unterhaltsverfahrens (Erstellung von Antrags- und Erwiderungs-Formularen unter Microsoft Word 97).
- Anpassung an den Rechtsstand 01.01.2000 bei den Sozialversicherungs- und Steuerwerten
2. Programmtechnische Verbesserungen
- Überarbeitung des Exportbereichs (die Ergebnistexte können vor dem Ausdruck direkt am Bildschirm bearbeitet werden)
- Überarbeitung des Zugewinnausgleichs (die Eingaben können nun auch in der Tabellenansicht bearbeitet werden)
3. Inhaltliche Erweiterungen bei Einkommen+Unterhalt
- Beim Kinderunterhalt Eingabe eines Alters wahlweise neben Geburtsdatum möglich mit Konvertierungs- und Plausibilitätsprüfungen
- Veränderbarkeit auch der vorgeschlagenen Tabellengruppe für privilegierte volljährige Kinder
- Mangelfallberechnung: stufenweise Reduzierung des Kindertabellenunterhalts
- Erweiterungen in der Darstellung der Unterhalts-Rechenergebnisse zur Verbesserung ihrer Nachvollziehbarkeit
Version 1999.2 (01.07.1999):
- Lebenshaltungsindex auf der Basis 1995=100
- Neue Datumsfelder mit automatischer Jahrtausendanpassung
- aktualisierte Rechenwerte und -formeln
- Berechnung des Alters- und Krankenvorsorgeunterhalts
- Möglichkeit zur Umrechnug von Euro-Eingaben in DM (Einkommensteil)